Dienstleistung von A-Z

Einbürgerungen

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge können bei den unteren Verwaltungsbehörden, das sind die Städte und Gemeinden mit über 7.500 Einwohnern, ansonsten die Landkreise, gestellt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie unter www.hmdi.hessen.de (Bürger&Staat, Ausländerwesen, Einbürgerung), bei den unteren Verwaltungsbehörden und Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 Euro.

Rechtsgrundlage


"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."