Dienstleistung von A-Z

Reisepass

Leistungsbeschreibung

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de

Seit 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 1.11.2005 das Lichtbild und ab 1.11.2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.

Auch die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 48 bzw. 72 Stunden zu erhalten.

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Was muss ich mitbringen?

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass" erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern unter www.ePass.de und www.bmi.bund.de

Unter Visum erhalten Sie weitere Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."