Einschränkung der Müllabfuhr im Baustellenbereich

Bei Baumaßnahmen oder Straßensperrungen vor dem Anwesen sowie durch die Baumaßnahmen oder Straßensperrungen vorrübergehend eingerichteten Sackgassen (z.B. Teilstück Bierwiese), sind die Mülltonnen zur Leerung an einen nächstliegenden, öffentlichen Sammelplatz oder Kreuzung vor der Baustelle oder Straßensperrung bereitzustellen. Sollte es den Anwohnern nicht möglich sein, die Mülltonnen an die oben Beschriebenen Sammelplätze oder Kreuzung zu transportieren, ist dies mit dem jeweiligen Vorarbeiter der ausführenden Firma abzustimmen und die Mülltonnen bis spätestens 14 Uhr des Vortags kenntlich bereitzustellen. Nachfolgend die Sammelplätze der Tiefbaumaßnahme Ortsdurchfahrt Mengerskirchen in den Bauabschnitten 1.1 u. 1.2.

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Wir bitten um Verständnis für die Beeinträchtigung.

Ihr Bauamt