Förderung der Dorfentwicklung (DE) in Hessen

Über die Förderung der Städtebaulichen Beratungen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms freuen sich Bürgermeister Daniel Melchert (3.v.r.), Hauptamtsleiter Manfred Horz (2.v.l.), der Sprecher der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung Dimitri Michalakelis (3.v.l) und seine Stellvertreterin Brigitte Kintscher (4.v.l).

Allgemeine Informationen zum Dorfentwicklungsverfahren in Mengerskirchen

Der Marktflecken Mengerskirchen ist mit seinen fünf Ortsteilen seit Juli 2022 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können.

Gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) mit Handlungsfeldern und Projektvorschlägen erarbeitet, die im Nachgang weiter konkretisiert wurden. Alle Förderprojekte müssen aus diesem KEK abgeleitet werden. Das KEK sowie alle zugehörigen Unterlagen wurden von der Bewilligungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg im Einvernehmen mit der WI Bank am 15. April 2024 anerkannt und am 30. April 2024 von der Gemeindevertretung beschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der „Konzeptphase“ konnte somit die aktuelle „Umsetzungsphase“ beginnen, in welcher sich die Kommune bis Dezember 2028 befindet.

Der für die Umsetzung kommunaler Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt ca. 1.500.000,- €. Die öffentliche Förderquote des Marktfleckens beträgt 70 % der förderfähigen Nettokosten, sie wird jährlich neu festgesetzt und ist zunächst gültig bis zum 30.06.2025. Der nun übergebene Förderbescheid für die Städtebauliche Beratung hat

ein Investitionsvolumen von 45.220,00 €,

davon förderfähige Kosten in Höhe von 38.000,00 €,

und einem Zuschuss von insgesamt 26.600,00 €.

Die Kommune kann nun ein geeignetes Fachbüro zur Beratung von privaten Eigentümern und Antragstellern im örtlich abgegrenzten Fördergebiet beauftragen. Die Städtebauliche Beratung ist elementarer Bestandteil des privaten Antragsverfahrens und umfasst sowohl die Beratung hinsichtlich der baulichen Maßnahmen als auch hinsichtlich der Förderkonditionen. Für die privaten Interessenten ist sie kostenfrei und unverbindlich. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für ein entsprechendes Büro. Nach anschließender Auftragsvergabe, findet eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Hinweisen zur privaten Förderung statt. Kontaktdaten für die Terminvereinbarung werden sodann ebenfalls veröffentlicht.

Folgende Maßnahmen können beraten und gefördert werden:

Sanierung und Erhaltung von Gebäuden (Baujahr vor ca. 1950)
Dachstuhl, Dacheindeckung; Fachwerkrestaurierung; Fachwerkfreilegung, Sanierung oder Aufarbeitung von Fenstern und Haustüren, Fassaden- und Sockelsanierung

Erweiterung und Umnutzung von Gebäuden

Steigerung der Energieeffizienz
Wärmedämmung (Dach, Fassade, Geschossdecken)
Technische Anlagen sind in Kombination mit Sanierungsarbeiten förderfähig

Erstellung von Ersatz- oder Neubauten
die sich in die vorhandene Baustruktur des alten Ortskerns einfügen

Städtebaulich verträglicher Rückbau
Rückbau nicht sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude zur Verbesserung der Siedlungsstruktur und Lebensqualität; Grundlage ist eine qualifizierte Beratung oder Fachplanung in Verbindung mit einer abgestimmten Nachnutzung

Hof-, Garten-, Grünflächen
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 35% der förderfähigen Nettoausgaben einer Maßnahme, höchstens 45.000,- Euro je Objekt, höchstens 60.000,- Euro für Kulturdenkmäler, bzw. höchstens 200.000,- Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden bei der Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten. Eine Förderung beginnt bei Investitionen ab 10.000,- Euro förderfähiger Nettokosten. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Bei umfangreichen Maßnahmen sind in der Regel Teilauszahlungen möglich.
Die Fördermaßnahmen unterliegen einer Zweckbindung von 12 Jahren.

Grundlage für die Bewilligungen sind die Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung, Stand 2023 und die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 01.01.2023.