Info´s und Veröffentlichungen zum Energiekonzept

Windkraftstandort „Waldmark“ in Waldernbach – Sachstand der aktuellen Gespräche

Für den Windkraftanlagenstandort in der „Waldmark" in Waldernbach sind in den zurückliegenden Wochen viele Ausarbeitungen hinsichtlich der Machbarkeit und Umsetzung gemacht worden. Um Sie über den Sachstand zu informieren und Sie in den Auswahlprozess der Partner einzubeziehen, hat der Arbeitskreis Strom und Finanzen die folgenden Informationen vorbereitet. Diese Informationen sollen Sie unterstützen in den Diskussionen in Ausschüssen und Fraktionen zu einer guten Entscheidung für Mengerskirchen zu gelangen.

 

Basierend auf dem Energiekonzept nochmals die Ziele zur Erinnerung:

1. Dauerhafte Energieeinsparungen in den Haushalten, den Liegenschaften der Gemeinde und den Unternehmen tragen am effizientesten zur Energiewende bei.

2. Dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme mit den lokalen Ressourcen ermöglichen.

3. Die wirtschaftliche Wertschöpfung im Marktflecken Mengerskirchen durch Eigenbeteiligung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern erzielen.

4. Langfristige nachhaltige Lösungen zu CO2 – Einsparungen verbunden mit dem Erhalten unseres Natur- und Erholungsraumes.

Die damit verbundenen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Windparks sind nachfolgend aufgeführt. In den Angebotsvergleichen sind alle Bedingungen entsprechend geprüft worden.

 

 

Allgemeine Rahmenbedingungen:

1. Einen Windpark im Vorranggebiet „Waldmark" (Hessenforst) mit entsprechender Arrondierung der angrenzenden Gemeindefläche, (es soll mindestens ein WEA-Standort auf der Eigentumsfläche des Marktfleckens Mengerskirchen geplant werden. In Abhängigkeit des Typs und den Bedingungen zur Genehmigung könnte ein zweiter WEA-Standort auf der Eigentumsfläche des Marktfleckens Mengerskirchen geplant werden.) entwickeln.

a. Der RP hat mit Schreiben vom 21. Nov. 2011 dieser Arrondierung zugestimmt.

2. Kooperation zwischen Hessenforst als Eigentümer der Vorrangfläche und dem Marktflecken Mengerskirchen (die Gemeinde Waldbrunn prüft eine Beteiligung auf Ihrer Gemeindefläche)

a. Das frühzeitige Einbinden der Nachbarkommunen Rennerod und Waldbrunn ist erfolgt und ein frühes Einvernehmen ist erreicht.

3. 4-5 Windenergieanlagen neusten Anlagentyps (2,4 MW oder 3 MW Anlagen, 135 -150 m Nabenhöhe). Hierbei ist die Anordnung so zu wählen, dass mind.1 Anlage auf dem Eigentum von Mengerskirchen liegt.

4. Hessenforst arbeitet nur mit dem Pachtmodell. Eine anteilige Abtretung der Pacht von Hessenforst an die Gemeinde wird angestrebt. (Aufgrund der Situation, dass die jeweilige Standortgemeinde für Hessenforst das Baurecht zu schaffen hat, gibt es auf Landesebene eine aktuelle Diskussion zur Beteiligung der Gemeinden an den Pachtzahlungen an Hessenforst)

 

 Konkrete Bedingungen zur Auswahl des Partners:

1. Erfahrungen mit dem Betrieb von Windenergieanlagen im Wald sind erforderlich.

2. Planung – Genehmigungsverfahren – Bau – Inbetriebnahme und Betrieb sollte in einer Hand (kompetenter Partner) liegen.

3. Ein Verkauf des Windparks soll vertraglich ausgeschlossen werden.

4. Die technische und kaufmännische Betriebsführung soll durch einen kompetenten Partner, z.B.: Wartungsvertrag erfolgen.

5. Der Betrieb soll mittels Poolbildung (Erträge und Aufwendungen aller WEA-Anlagen werden zusammengefasst) erfolgen, um das Ertragsausfallrisiko zu minimieren.

6. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Marktfleckens Mengerskirchen muss gegeben sein.

a. Die mögliche Wertschöpfung wird über den Pachterlös und dem Gewerbesteueranteil generiert.

b. Ein Gewerbesteueranteil größer 70% (70 % ist der gesetzlich vorgeschriebene Anteil, der der Standortkommune zufließt) wird angestrebt. Verteilungsvereinbarung mit den Investoren verhandeln.

c. Möglichkeit zur Beteiligung der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger über alle vorstellbaren Modelle wird zugesagt.

d. Eigenes Windrad mit Pooling des Ertrags und Aufwands über Verträge ist möglich.

7. Beteiligung des lokalen Energieversorgers (als Investor) muss ermöglicht werden.

a. Sicherstellung der Netzverfügbarkeit und Netzkompetenz

b. Zukünftige mögliche Direktvermarktung, z.B.: Bürgerstromtarif

 

 Auswahl - und Entscheidungsprozess:

1. Zum besseren Vergleich der einzelnen Angebote und der Leistungen wurde ein tabellarisches Protokollsystem für alle Anbieter aufgestellt. Alle Anbieter wurden im Vorfeld zum schriftlichen Angebot aufgefordert. In 1-2 Bietergesprächen wurden Fragen und Bedingungen erörtert.

2. Um die Auswertung anhand der o.g. Bedingungen vergleichbar zu machen, wurde eine Matrix der 11 Bewerber erstellt (Anhang 1). Hierin sind nochmals erweiterte Faktoren der Wirtschaftlichkeit und der Partnerkompetenz aufgeführt. Anhand dieser Informationen wird der Arbeitskreis Strom, der Arbeitskreis Finanzen, der HFA und der GVO die Vorauswahl der möglichen drei Partner treffen.

3. Die Energiekommission empfiehlt der Gemeindevertretung die persönliche Vorstellung der drei in die engere Auswahl kommenden Anbieter in der Sitzung der GV am 24.01.2012. Die Partnerschaft erstreckt sich mindestens über 22 Jahre und sollte deshalb durch wechselseitiges Kennenlernen unterstützt werden.

4. Beratung und Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes am 07.Februar 2012.

5. Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 14 Februar 2012 unter der Voraussetzung der zu erfüllenden Bedingungen und Verträge.

 

20. Dezember 2011

Energiekommission Marktflecken Mengerskirchen