Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung
Steuertermin 15. August 2019
Am 15. August 2019 werden folgende Steuern und Abgaben fällig:
- Grundbesitzabgaben 3. Quartal 2019
- Gewerbesteuervorauszahlungen 3. Quartal 2019
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten.
Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang das SEPA-Lastschriftmandat (Bankabbuchungsverfahren), wodurch Ihnen keinerlei Nachteile entstehen, da Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können. Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse, auf unserer Homepage www.mengerskirchen.de oder auf Wunsch zugesandt.