Wasseruhren sind vor Frost zu schützen
Der Marktflecken Mengerskirchen weist darauf hin, dass während der Wintermonate alle Wasserabnehmer auf ihren Grundstücken die notwendigen Frostschutzmaßnahmen zur Sicherung der Wasseruhr vorzunehmen haben.
Die Grundstückseigentümer haften für alle Schäden, die an mangelhaft geschützten Wasserzählern entstanden sind; das gleiche gilt für Wasseranschlüsse in Neubauten.
Gebäude, die während der Wintermonate nicht oder nur teilweise genutzt werden (Wochenendhäuser, usw.), sollten regelmäßig auf Frostschäden an der Hausinstallation bzw. an den Wasserzählern kontrolliert werden.