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Jugendschöffen gesucht

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg ist aufgefordert, den Amtsgerichten Limburg und Weilburg Personen vorzuschlagen, die als Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählt werden können.

Um die erforderliche Anzahl von Personen nennen zu können, wurden Verbände, freie Träger der Jugendhilfe, Schulen und die Städte und Gemeinden des Landkreises angeschrieben und darum gebeten, Personen vorzuschlagen, die geeignet und gewillt sind, die Aufgaben eines Jugendschöffen zu übernehmen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Laienrichter in der Jugendstrafrechtspflege. Sie üben in einer Hauptverhandlung des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer das Richteramt in demselben Umfange und mit dem gleichen Stimmrecht aus wie ein Berufsrichter. Das schließt beispielsweise das Recht ein, dem Angeklagten, dem Zeugen oder Sachverständigen während der Hauptverhandlung Fragen zu stellen. In der Vorschlagsliste sollen Personen aus allen Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen vertreten sein.

Der Fachdienst der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Limburg-Weilburg bittet Interessenten, die bereit sind, für die Aufgaben eines Jugendschöffen zu kandidieren und die die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen, sich über ihre Wohnsitzgemeinde zu melden.

Die Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen Deutsche sein, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein und wenigstens seit einem Jahr in ihrer Stadt oder Gemeinde wohnen.

Aufgrund der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Vorschlagsliste nimmt der Schöffenwahlausschuss die endgültige Wahl vor. Nähere Informationen erteilt Herr Hannappel, Telefon 06431 / 296-241, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der zuständige Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung ist für Sie Herr Steffen Droß, Telefon 06476 / 9136-17.

Entsprechende Bewerbungen sind bitte bis zum 21. April 2023 beim hiesigen Ordnungsamt, Herrn Droß, einzureichen.