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Gerichtsschöffen für Strafsachen in Mengerskirchen gesucht

In diesem Frühjahr werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind Menschen aus der Bevölkerung, die hauptamtliche Richter bei der Rechtsprechung in Strafsachen unterstützen. Schöffen sowie auch Jugendschöffen und Berufsrichter sind bei der Entscheidung gleichberechtigt. Gesucht werden in Mengerskirchen mindestens 4 Frauen und Männer, die unparteilich und urteilsfähig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung bei Strafsachen am Amtsgericht Weilburg oder am Landgericht Limburg teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber als Gerichtsschöffen für Erwachsenenstrafsachen sowie für Jugendstrafsachen, die in Mengerskirchen oder dem Landkreis Limburg-Weilburg wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, nicht vorbestraft sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, schlagen die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Ausschuss aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Zusätzlich zu den formalen Kriterien, die Bewerber zwingend erfüllen müssen, sind einige persönliche Grundfertigkeiten für das verantwortungsvolle Amt dringend erforderlich. Schöffen bei Gericht zeichnen sich durch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen aus. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wünschenswert sind auch geistige Beweglichkeit wie auch die gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Da Schöffen sich für die Entscheidungsfindung in unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse hineindenken und das Handeln eines Menschen im sozialen Umfeld beurteilen müssen, werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

 

Bewerbungen für Gerichtsschöffen

Wollen Sie eine geeignete Person vorschlagen oder sich selbst um das Amt eines Schöffen für Erwachsenenstrafsachen im Landkreis Limburg-Weilburg bewerben? Auf der Homepage des Marktflecken Mengerskirchen finden Interessenten ein Bewerbungsformular für die Schöffenwahl. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2023 an die Gemeindeverwaltung Mengerskirchen gerichtet werden. Für Fragen steht Herr Steffen Droß, unter der Rufnummer 06476 / 9136-17 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.