Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Hessische Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie jedes weiteren Lebensjahres
mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.