Dienstleistung von A-Z

Aussiedler -/ Spätaussiedlerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen. Spätaussiedler ist, wer die ehemaligen Gebiete der Sowjetunion im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen hat. Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer deutscher Abstammung ist, deutsche Sprachkenntnisse besitzt und sich zu deutschem Brauchtum bekennt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt. Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage


"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."