Brand- und Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
In Hessen obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Was sollte ich noch wissen?
Vertiefende Informationen des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport finden Sie hier: