Dienstleistung von A-Z

Eheurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • Die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt , das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

Rechtsgrundlage

• § 48 Personenstandverordnung (PStV)

"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."