Dienstleistung von A-Z

Geburtsurkunde / Geburtenbuch

Leistungsbeschreibung

Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts eingetragen („beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen

  • die Vornamen und der Geburtsname,
  • das Geschlecht sowie
  • Ort und Tag der Geburt des Kindes,
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
  • die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.

Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

Abstammungsurkunden und Geburtsscheine, die bis zum 31.12.2008 möglich waren, gibt es nicht mehr, weil sie kaum praktische Bedeutung hatten und im Ausland nicht bekannt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Geburtenregister mit ihrem Geburtseintrag führt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

Rechtsgrundlage

  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG) Lebenspartnerschaft
  • § 48 Personenstandverordnung (PStV)

"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."