Dienstleistung von A-Z

Kinder- und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.

Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.

Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter(www.familienatlas.de).

Rechtsgrundlage

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

Jugendschutzgesetz (JuSchG) 

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch im "Netzwerk - Kinderschutz"

und bei

Der Familien Atlas

"Hessen-Finder"

Durch Klicken auf den Button, gelangen Sie zum Hessenfinder.

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."