Landschaftspflege
Leistungsbeschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.
Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte.
An wen muss ich mich wenden?
Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Informationen zur Förderung im Rahmen des Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramms (HIAP) finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter der Rubrik Ländlicher Raum>Förderung>Förderangebote von A-Z>HIAP.