Parkausweis für Schwerbehinderte
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.
Was muss ich mitbringen?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)