Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist die Hessische Versorgungsverwaltung mit ihren Außenstellen zuständig. Dabei erfüllt sie folgende Aufgaben:
- Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
An wen muss ich mich wenden?
Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten.