Dienstleistung von A-Z

Teilungsgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue lfd. Nr. im Grundbuch.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist beim Bauordnungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt einzureichen.

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Sanierungsgebiet, ist grundsätzlich auch ein Antrag beim Stadtplanungsamt vorzulegen.

In einem Umlegungsgebiet ist ausschließlich das Stadtplanungsamt zuständig.

Was muss ich mitbringen?

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten,
  • Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks nach Gemeinde, Ortsteil, Straße und Hausnummer sowie dem Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück),
  • Grundbuchbezeichnung des zu teilenden Grundstücks mit Angabe der laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs,
  • Angaben darüber, ob das Grundstück bebaut ist oder ob seine Bebauung (Bauscheinnummer/Datum) genehmigt ist,
  • bei bebauten Grundstücken Angaben über die vorhandene Bebauung, soweit durch die Teilung Grundstücksflächen berührt werden, die für die Erfüllung von Abstandsanforderungen zur Verfügung stehen müssen,
  • Bezeichnung des Grundstücksteils, der grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll,
  • Angaben über den Verkehrswert des abzuschreibenden Grundstückteils,
  • Angaben über Baulasten, die auf dem zu teilenden Grundstück liegen (Baulastenverzeichnis/Blatt).
  • Dem Antrag ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte beizufügen, in dem die Grenzen des zu teilenden Grundstücks gelb zu kennzeichnen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Verkehrswert des Trennstücks. Sie werden nach der Baugebührenordnung erhoben.