Ortsgerichte
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichts zählen u.a. die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen durch den Ortsgerichtsvorsteher, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherung, Schätzung von Grundstücken, Mitwirkung bei der Festsetzung bzw. Erhaltung von Grundstücksgrenzen.
Für Mengerskirchen und seine Ortsteile sind folgende Ortgerichte zuständig: