Schiedsmann

Aufgabe des Schiedsmannes ist die gütliche Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies sind solche Streitigkeiten, die dann vor den ordentlichen Gerichten nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden werden müssen, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt.

Die Tätigkeit des Schiedsmannes ist allerdings auf vermögensrechtliche Ansprüche beschränkt, d.h. wenn sie auf die Zahlung von Geld ausgerichtet ist oder in Geld schätzbar ist (z.B. Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt gegen Verwandte oder Ehegatten). Nicht tätig wird der Schiedsmann bei Angelegenheiten, die den Familienstand oder die Personenrechte betreffen.

Schiedsmann

Herr Thomas Just

Bergstraße 22

35794 Mengerskirchen

+49 6476 2097

Stellv. Schiedsmann

Herr Hubert Keßler

Am Ginsterhang 20

35794 Mengerskirchen

+49 6476 711