Schiedsmann
Aufgabe des Schiedsmannes ist die gütliche Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies sind solche Streitigkeiten, die dann vor den ordentlichen Gerichten nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden werden müssen, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt.
Die Tätigkeit des Schiedsmannes ist allerdings auf vermögensrechtliche Ansprüche beschränkt, d.h. wenn sie auf die Zahlung von Geld ausgerichtet ist oder in Geld schätzbar ist (z.B. Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt gegen Verwandte oder Ehegatten). Nicht tätig wird der Schiedsmann bei Angelegenheiten, die den Familienstand oder die Personenrechte betreffen.